Erstellt von: Hauptgerichtsvollzieher Gerhard Straßer beim Amtsgericht Passau
VORWORT
Ich begrüße Sie sehr herzlich und freue mich, dass Sie Interesse an meiner Internetseite zeigen.Durch diese Seite soll die Tätigkeit von Gerichtsvollziehern in ein modernes und bürgernahes Licht gerückt werden.Diese Homepage ist NUR eine Informationsplattform und nicht dafür gedacht, aber auch nicht dazu geeignet, rechtswirksame Erklärungen abzugeben oder formbedürftige Anträge zu stellen !!Formbedürftige Erklärungenkönnen über das Amtsgericht Passau auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden•mittels eines besonderen elektronischen Postfachs•mittels De-Mail an: ag-passau@egvp.de-mail.de•über das Formular zur Einreichung elektronischer Dokumente:https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rechtssichere_dateiuebermittlung/index?caller=37554826157Weiterführende Informationen zur elektronischen Kommunikation mit der Justiz finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter https://www.justiz.bayern.de/ejustice/eRVDie hier veröffentlichten Informationen dienen allein dazu, allen Beteiligten einer durch Gerichtsvollzieher durchzuführenden (Vollstreckungs-)Handlung eine Anlaufstelle zu geben, um Grundlegendes über deren Tätigkeit zu erfahren, aber auch um schnell und unbürokratisch Kontakt herstellen zu können. Für Anregungen und Verbesserungen zu meiner Homepage bin ich dankbar und hoffe, dass das Thema Zwangsvollstreckung nicht ausschließlich unangenehme Gefühle bei Ihnen erzeugt !*Aus Gründen der Einfachheit wird der Begriff „Gerichtsvollzieher“ geschlechtsneutral verwendet !