Erstellt von: Hauptgerichtsvollzieher Gerhard Straßer beim Amtsgericht Passau
Versteigerungen
Internetversteigerung
Für Gerichtsvollzieher besteht
neben einer Versteigerung vor Ort
(Präsenzversteigerung) auch die
Möglichkeit, Sachen im Internet zu
verwerten.
Diese Art der Versteigerung, bzw.
des Verkaufs, ist eine zeitgemäße
und effektive Verwertungsmöglich-
keit in der Zwangsvollstreckung,
mit Vorteilen für alle Beteiligten.
Internetversteigerungen
finden statt auf: